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Flurneuordnung
Flurneuordnungsverfahren werden von den Staatlichen Ämtern für Ländliche Entwicklung (kurz: ALE) durchgeführt. Grundlage für solche Verfahren ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

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Wozu dient die Flurneuordnung?
Insbesondere um ländliche Grundstücke an die Bewirschaftungsmethoden der modernen Landwirtschaft anzupassen, können Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt werden. Die in einem Flurneuordnungsverfahren notwendigen Vermessungsarbeiten werden weitestgehend auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übertragen.
Ziel ist es, jeweils verstreut liegende Flurstücke eines Eigentümers zu einer sinnvollen Einheit zusammenzuführen. Es werden dabei insbesondere landwirtschaftliche Nutzflächen behandelt.
Die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dienen als flächendeckendes und fachübergreifendes Instrument zur:

umfassenden Neuordnung ländlichen Grundbesitzes

Verbesserung der ländlichen Infrastruktur

ganzheitlichen Dorfentwicklung

Landschaftspflege zum Schutz der Natur

Wo besteht Neuordnungsbedarf?
Besonderer Bodenordnungsbedarf besteht in den neuen Bundesländern. Mit dem umfassenden Nutzungsrecht der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wurden in der DDR die Ackerschläge nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet, ohne dabei Eigentumsstrukturen zu beachten. Das führte dazu, dass heute viele ländliche Grundstücke durch fehlende Zuwegung oder Überbauung nicht eigenständig bewirtschaftbar sind.
Ein weiteres Problem, ist die in der DDR übliche Trennung zwischen Grund- und Gebäudeeigentum.

Beide Landnutzungskonflikte können mit Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz aufgelöst werden. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist auch hier Partner der Flurbereinigungsbehörde. Er setzt die Verfahren in der Örtlichkeit um.