Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf ich auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig werden. Dazu gehört zum einen der große Bereich der
Katastervermessung, also die hoheitlichen Vermessungen an Grundstücksgrenzen.
Darüber hinaus führen wir auch
Ingenieurvermessungen aus, wie z. B. die Absteckungen von Gebäuden und Straßen.
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