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Vermessung Geo-Daten-Dienste

Gebäudeeinmessung
Bei der Gebäudeeinmessung wird die tatsächliche Lage des Gebäudes nach Fertigstellung in Bezug auf die Grundstücksgrenzen ermittelt.

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Wozu dienen Gebäudeeinmessungen?
Der Nachweis von sämtlichen Gebäuden in der amtlichen Liegenschaftskarte hat den Sinn, dass das Liegenschaftskataster für vielfältige öffentliche und private Zwecke ein lückenloses Basisinformationssystem darstellen soll.
Der Nachweis des Gebäudebestandes ist für die Landes- und Städteplanung, für die Wirtschaft (Ver- und Entsorgung) sowie auch für den privaten Rechtsverkehr (z.B. Grundstücksverkehr, Bestellung von Hypotheken) von Bedeutung. In vielen Fällen können Sie Ihr Grundstück erst bebauen oder beleihen, wenn die bereits vorhandenen Gebäude eingemessen sind.
Muß ich mein Gebäude einmessen lassen?
Im Freistaat Sachsen hat der Gesetzgeber bestimmt, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, sein neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude einmessen zu lassen (Sächsisches Vermessungsgesetz).
Wann entsteht die Pflicht der Gebäudeeinmessung?
Die Einmessung ist nach der Fertigstellung des Gebäudes von Ihnen zu beantragen. Die Pflicht zur Gebäudeeinmessung besteht auch dann, wenn ein noch nicht eingemessenes Gebäude gekauft, ersteigert oder geerbt wurde.
Wieviel kostet eine Gebäudeeinmessung?
Die Gebühren für Gebäudeeinmessung werden nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung abgerechnet. Sie sind gestaffelt und ihre Höhe richtet sich nach der Gesamtgrundfläche des Gebäudes.