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Grenzwiederherstellung
Bei der Grenzwiederherstellung wird eine bereits vorhandene, aber in der Örtlichkeit nicht eindeutig erkennbare Grenze wiederhergestellt und abgemarkt.

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Ablauf der Grenzwiederherstellung
Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen werden in die Örtlichkeit übertragen und mit dem örtlichen Grenzverlauf verglichen. Nach Maßgabe des Katasternachweises werden die vorgefundenen Grenzpunkte überprüft und fehlende neu abgemarkt. Stimmen die vorgefundenen Grenzpunkte nicht mit dem Katasternachweis überein, liegt ein Abmarkungsmangel vor, welcher korrigiert werden muss.

Der Grenztermin
Den Eigentümern der betroffenen Grundstücke wird der Grenzverlauf und die Abmarkung in einem Grenztermin vorgewiesen. Zum Abschluss wird über die Wiederherstellung des Grenzverlaufs und der Abmarkung ein Protokoll aufgenommen.
Mit der Unterzeichnung des Abmarkungsprotokolls erklären die Eigentümer die rechtsverbindliche Anerkennung des Grenzverlaufs und der Abmarkung. Eigentümer, die bei der Aufnahme des Protokolls nicht anwesend sind und keinen Vertreter entsandt haben oder die Unterschrift verweigern, erhalten einen Abmarkungsbescheid mit einem Auszug aus dem Abmarkungsprotokoll. Gegen den Abmarkungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.