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Vermessung Geo-Daten-Dienste

Vermessung von Nutzungsarten
Die Nutzungsart wird als ein Merkmal des Flurstücks im Liegenschaftskataster geführt.

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Die Nutzungsart im Liegenschaftskataster
Die Angaben zu Nutzungsarten werden von Behörden und Institutionen hauptsächlich für statistische und steuerliche Zwecke genutzt.
Zur Änderung der Angaben im Liegenschaftskataster ist eine örtliche Besichtigung des Grundstücks und unter Umständen eine Vermessung notwendig. Die Vermessung und die Erstellung der Unterlagen geschieht auf einfache Art und Weise, ein entsprechender Antrag kann somit kostengünstig erledigt werden.
Die Nutzungsart im Grundbuch
Der Nachweis der Nutzungsart wird ins Grundbuch übernommen, nimmt aber nicht am öffentlichen Glauben teil. Das heißt, derjenige, der ein Recht an einem Grundstück hat beziehungsweise erwerben will, kann sich auf diese Angaben im Grundbuch nur mit Einschränkungen berufen.