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Vermessung Geo-Daten-Dienste

Planungsgrundlagen
Eine Planung ist immer Grundlage einer Baumaßnahme. Nicht zuletzt um die Interessen des Bauherrn in Einklang mit öffentlichen und privaten Recht zu bringen.

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Sichere Grundlagen schaffen
Nur mit einer sicheren Planungsgrundlage können rechtlich sichere Verträge mit den am Bauvorhaben Beteiligten geschlossen werden.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV) stellt durch seine besondere Fachkompetenz bezüglich des Nachweises von Grundstücksgrenzen sicher, dass die Planungsgrundlagen mit den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Die Gefahr von Planungsfehlern, die oft hohe Kosten verursachen, kann so bereits im Vorfeld vermieden werden.
Kleine Bauvorhaben
Große Bauvorhaben
Bei kleineren Bauvorhaben, wie der Errichtung eines privaten Eigenheimes, wird bereits mit dem Baugenehmigungsverfahren die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit festgestellt. Hierzu erstellt der ÖbV einen Amtlichen Lageplan.
Bei großen Bauvorhaben hingegen sind umfangreiche Genehmigungsverfahren wie das Raumordnungs- und auch das Planfeststellungsverfahren notwendig. Die Planungsgrundlagen hierzu erstellt der ÖbV.