Die Grenzfeststellung ist Vorraussetzung für die Abschreibung eines Grundstücksteils beim Grundbuchamt.
Die neu gebildeten Flurstücke bekommen eine neue Flurstücksnummer.
Die Teilung setzt eine Grenzwiederherstellung voraus bzw. schließt diese ein.
Die neuen Flurstücksgrenzen werden mit allen Beteiligten gemeinsam abgestimmt und anschließend von uns soweit örtlich möglich, dauerhaft mit Grenzmarken abgemarkt.
Bei einem Grenztermin werden Ihnen die ermittelten Flurstücksgrenzen an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit sich zur Bestimmung der Flurstücksgrenzen zu äußern.
Sie erhalten von uns eine Bekanntgabe über die erfolgten Abmarkungen einschließlich Rechtsbehelfserklärung.
Vom zuständigen Vermessungsamt wird die Messung in das Amtliche Liegenschaftskatater eingearbeitet und Sie erhalten anschließend einen amtlichen Bescheid über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
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