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Grenzvermessung
Unter Grenzvermessung versteht man alle Vermessungen zur Wiederherstellung bestehender Grundstücksgrenzen (Grenzwiederherstellung) sowie zur Teilung von Grundstücken durch Bildung neuer Grenzen (Grenzfeststellung).

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Grenzvermessung - ein hoheitliches Vermessungsverfahren
Die Grenzvermessung ist ein hoheitliches Vermessungsverfahren an Liegenschaften. Bestehende Grenzen werden vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, berichtigt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzmarken werden gerichtet oder neu eingebracht.

Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert.

Wann sollte eine Grenzvermessung durchgeführt werden?
Wenn die rechtlichen Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar sind bzw. wenn Unstimmigkeiten bezüglich des Grenznachweises im Liegenschaftskataster behoben werden sollen, wird die Grenzwiederherstellung beantragt. Der Antragsteller entscheidet, welche Grenzpunkte wiederhergestellt werden sollen. Danach richteten sich auch die Kosten.