Die Grenzvermessung ist ein hoheitliches Vermessungsverfahren an Liegenschaften. Bestehende Grenzen werden vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, berichtigt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzmarken werden gerichtet oder neu eingebracht.
Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert.