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Sicherheit ist wesentlicher Bestandteil aller Planungen! Nur so sind ein störungsfreier Arbeitsablauf und das angestrebte Arbeitsergebnis zuverlässig zu erreichen.

Sicherheit behindert nicht den Arbeitserfolg, sondern ist ein Kennzeichen für fachgerechtes Arbeiten. Deshalb gibt es keinen Gegensatz zwischen Arbeitsleistung und Arbeitssicherheit.

Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, für die eigene Person und für dritte Personen, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, nach seinen Möglichkeiten sowie gemäß Weisung und Unterweisung des Arbeitgebers für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.


Periodisch werden alle Mitarbeiter über die Einhaltung der Forderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes belehrt.
Sind bei einem Kunden besonders hohe Anforderungen einzuhalten, werden diese vor Arbeitsaufnahme besprochen und deren Einhaltung sichergestellt.