Die Berufsordnung der Öffentlich bestelten Vermessungsingenieure schreibt eine überdurchschnittlich hohe Deckungsssunne für die Berufshaftpflichtversicherung vor. Diese kann nicht ohne Entzug der Berufszulassung gekündigt werden.
Der Versicherer ist verpflichtet, dem Freistaat Sachsen als Aufsichtsbehörde unverzüglich das Erlöschen einer Berufshaftpflichversicherung anzuzeigen.
Der Kunde erhält über die Versicherungs-Police einen Nachweis.